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Fax +49 (0) 2557-9299143

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die folgenden Bedingungen liegen sämtlichen Verkäufen zugrunde, sofern nicht schriftlich andere Abmachungen getroffen sind. Alle Angebote sind freibleibend und gelten nur gegen umgehende Entscheidung. Sämtliche Abschlüsse und mündliche, drahtliche, fernmündliche usw. Vereinbarungen sind für mich erst dann verbindlich, wenn ich sie schriftlich bestätigt habe. Durch Annahme der Verkaufsbestätigung erkennen Sie meine Lieferbedingungen an:

  • Jedes Geschäft ist ein Abschluss für sich.
  • Proben sind als unverbindliche Typenmuster anzusehen.
  • Abweichungen bei Lieferungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2. Preise

Die Preise sind unter Zugrundelegung der am Tag der Angebotsabgabe gütlichen Gestehungskosten ermittelt. Tritt bis zur Auftragserledigung eine Änderung dieser Kosten ein, so behalte ich mir das Recht vor, meine Preise zu ändern. Abgaben, welche durch Reichs- oder Landesgesetze usw. während der Ausführung des Auftrages in Kraft treten und die Waren in irgendeiner Form mittel- oder unmittelbar verteuern, gehen zu Lasten des Käufers.

3. Lieferung

Die Lieferfristen sind annähernd angegeben und unverbindlich; Überschreitungen berechtigen nicht zu Verzugsstrafen, Deckungskäufen, sonstigen Schadenersatzansprüchen oder zur Streichung der Aufträge. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk für Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. Auftraggebers ohne Rücksicht auf Ort und Zeit der Abnahme. Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10% der bestellten Mengen zulässig. Hinsichtlich Dimensionen, Gewichte usw. behalte ich mir die übliche ± Toleranz je Größe vor.

4. Lieferbedingungen

Höhere Gewalt sowie Lieferbehinderung nebst den hieraus entstehenden Folgen, Betriebsstörungen, Mangel an Arbeitskräften, Warenmangel, Streiks, gleichgültig aus welchen Ursachen, Aussperrungen, Unruhen, Krieg usw. berechtigen ohne jede Schadenersatz- oder Nachlieferpflicht meinerseits zu einer Einschränkung der Lieferung in dem Maße, wie die Herstellung, der Versand bzw. die Liefermöglichkeiten verringert werden.

5. Abnahme

Beanstandungen und Einwendungen aller Art sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Beschaffenheit sind nur rechtswirksam, wenn sie sofort nach Eintreffen der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Im übrigen gilt, sofern dieser Bedingung nicht entsprochen wird, die Entladung als Abnahme der Ware. Sofern bei Ankunft Schäden festgestellt werden, die auf dem Transport entstanden sind, ist vor der Entladung eine bahnamtliche Bescheinigung einzuholen als Unterlage für einen gegebenenfalls an die Eisenbahnverwaltung zu stellenden Schadenersatzanspruch. Im Falle fehlerhafter Lieferung besteht lediglich Anspruch auf Preisminderung für die Ware ohne Berücksichtigung von Fracht, Zoll und sonstigen Spesen, dagegen nicht auf Schadenersatz oder Nachlieferung von Ersatzware. Dieser Anspruch auf Preisminderung setzt eine Anerkennung der Beanstandungen durch mich voraus.

6. Verpackung

Verpackung wird besonders berechnet. Falls Zurücknahme der Verpackung vereinbart, ist diese immer frachtfrei an mich zurückzusenden. Bruch geht zu Ihren Lasten.

7. Zahlung

Meine Zahlungsbedingungen lauten - sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde: "Sofort, netto Kasse, ohne Abzug". Jegliche Aufrechnung seitens des Käufers sowie die Geltendmachung eines Rückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind, auch ohne dass ein Verschulden vorzuliegen braucht Zinsen in Höhe der Bankzinsen und Spesen von 2% über einem jeweiligen Lombardsatz der Landeszentralbank zu vergüten. Ferner ist mir ein etwa darüber hinaus entstehender Schaden zu ersetzen. Soweit Teillieferungen in Frage kommen, berechtigt die mir nicht fristgemäße Zahlung zur Verweigerung der aus dem betreffenden Abschluss noch zu liefernden Mengen ohne Schadenersatzpflicht. Zahlungsverzug des Käufers oder begründete Zweifel über seine Vermögenslage geben mir die Befugnis, für alle auf Grund von bestehenden Verträgen noch auszuführenden Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

Ich beliefere nur unter ausdrücklichem Eigentumsvorbehalt bis zur völligen Bezahlung aller von mir gelieferten Waren. Zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware ist der Käufer nur in gewöhnlichem Geschäftsgang berechtigt. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn der Käufer die Ware be- oder verarbeitet.

Bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers sowie bei Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder des Konkurs über das Vermögen des Käufers ist die Forderung auf den Gegenwert aller Warenlieferungen sofort hinfällig. Pfändung und jede andere Gefährdung meines Eigentums sind mir sofort anzuzeigen.

9. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wettringen. Gerichtsstand ist Rheine in Westfalen.

Green Techno Trade GmbH      Bilk 72      48493 Wettringen      Tel.: +49 (0) 2557-9299142      Fax: +49 (0) 2557-9299143

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